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in der konstituierenden Sitzung, die auch öffentlich ist, werden die neuen Mitglieder der Gemeindevertretung angelobt: „Ich gelobe vor Gott, bei meinem Wirken als Gemeindevertreter[in] die innere und äußere Wohlfahrt dieser Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren und darauf zu achten, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“
Anschließend erfolgt die Wahl des Presbyteriums.

